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ÖTB Länder Turnfest
Neulengbach ’26

16. – 19. Juli 2026

Quartiere

Die Quartiere zum Länder Turnfest in Neulengbach bieten unterschiedliche Übernachtungsmöglichkeiten für alle Bedürfnisse. Neben den organisierten Schulquartieren mit klar geregelten Abläufen und Rahmenbedingungen stehen auch Privatquartiere zur Verfügung, die individuell gebucht werden können.

Schulquartiere

Die Mittelschule und polytechnische Schule Neulengbach sowie das BORG Neulengbach stehen als Schulquartiere zur Verfügung. Die Zuteilung der Klassenzimmer erfolgt nach Anmeldung. Luftmatratzen bzw. Unterlagsmatten und Schlafsäcke sind unbedingt mitzubringen.

Kaution

Jeder Verein hat eine Kaution in der Höhe von € 100,- pro zugeteiltem Raum bei der Anmeldung im Quartier zu hinterlegen. Die Rückgabe der Kaution erfolgt in der Festkanzlei nach ordnungsgemäßer Rücknahme des Quartiers. Übergabe inkl. Belehrung und Rücknahme wird auf einem Übernahmeprotokoll durch den Vereinsverantwortlichen und Quartierleiter unterfertigt.

Zufahrt / Parkplätze

Die Zufahrt zu allen Schulen ist möglich, vor den Schulen sind jeweils Stellplätze für das kurzfristige Halten zum Aus-/Einsteigen und Aus-/Einladen des Gepäcks vorhanden und gekennzeichnet. Parkplätze sind im Umfeld der Schulen vorhanden und im Lageplan gekennzeichnet. Der Parkplatz beim BORG ist für Turnfestteilnehmer reserviert. Hinweisschilder sind jedenfalls zu beachten! Die Zufahrt und die Notausgänge sind zu jeder Tages- und Nachtzeit freizuhalten.

Zutritt

Das Betreten der Schulen ist nur mit LTF-Festband über den für das LTF geöffneten Eingang gestattet.

Quartierleiter

Der Quartierleiter ist verantwortlich für die Sicherheit und Einhaltung der Quartierordnung im jeweiligen Quartier. Die Quartierwache sorgt für die äußere Sicherheit und unterstützt den Quartierleiter bei seinen Aufgaben. Den Anordnungen des Quartierleiters und der Quartierwache ist jedenfalls Folge zu leisten. Nichtbefolgung der Quartierordnung und Widersetzen gegen Anordnungen des Quartierleiters bzw. der Quartierwachen wird sanktioniert und kann einen Ausschluss vom Turnfest nach sich ziehen.

Vereinsverantwortlicher

Jeder Verein hat beim Bezug der Quartiere einen Verantwortlichen für die Betreuung seiner Vereinsmitglieder im Quartier und für den übernommenen Raum zu benennen. Dieser Vereinsverantwortliche ist für die Einhaltung der Quartierordnung durch seine Vereinsmitglieder und allfälliger Anweisungen der Quartierleitung zuständig und haftet für die von seinen Vereinsmitgliedern verursachten Schäden im Quartier. Der ursprüngliche Zustand ist beim Bezug durch mehrere Fotos des Vereinsverantwortlichen im Beisein der Quartierleitung festzuhalten. Nach dem Ende des Festes ist die ursprüngliche Aufstellung wieder herzustellen – dies muss durch Fotos am Handy für die Quartierleitung überprüfbar sein.

Wachdienst

Für die Schulen gibt es einen Wachdienst. Den Anweisungen des Wachdienstes ist Folge zu leisten.

Sauberkeit

Die Quartiere dürfen weder mit Straßenschuhen noch mit im Freien benutzten Turnschuhen betreten werden. Auf die Sauberkeit in den Gängen und WCs ist zu achten. Bei Bedarf stehen bei der Quartierleitung Putzmittel und Reinigungsgeräte zur Verfügung.

Mülltrennung

In den Quartieren sind Behälter für Papier, Kunststoff und Restmüll aufgestellt. Altglas wird bei der Quartierwache gesammelt. Die Müllsäcke sind vor der Rückgabe in den entsprechenden Mülltonnen am Müllsammelplatz vor der Schule zu entsorgen. In den Schulen wird auf Mülltrennung besonderer Wert gelegt!

Notausgänge / Brandschutz

Notausgänge sind freizuhalten und dürfen weder Innen noch Außen verstellt werden. Die ausgehängten Brandschutzpläne sind zu beachten, die Teilnehmer sind darauf hinzuweisen und die Brandschutzordnung ist einzuhalten.

Tiere und Fahrräder

Tiere sowie Fahrräder, Scooter etc. dürfen nicht in die Schulen mitgenommen werden.

Ess- und Trinkverbot

In den Turnsälen ist Essen und Trinken verboten.

Rauch- und Alkoholverbot

Innerhalb der Schulen herrscht absolutes Rauch- und Alkoholverbot.

Lärm

Lärmen und lautes Hören von Musik ist verboten.

Nachtruhe

Die Nachtruhe beginnt täglich um 22:00 Uhr und endet um 06:00 Uhr. Während dieser Zeit ist in den Schulen jeglicher Lärm untersagt.

Quartiersperre

Sämtliche Quartiere sind in der Nacht von 24:00 bis 06:00 Uhr gesperrt.

Wertgegenstände / Fundbüro

Wertgegenstände (Geld, Uhren, Schmuck, Ausweise, etc.) sollten nie unbeaufsichtigt gelassen werden. Der ÖTB, der Festausschuss, die Quartierleitung und alle Amtswalter und Helfer übernehmen keinerlei Haftung für Vermögensgegenstände aller Art. Fundgegenstände können bei der Festkanzlei abgegeben bzw. abgeholt werden.

Quartierrückgabe

Der Quartierverantwortliche hat die ordnungsgemäße Räumung des zugewiesenen Bereichs dem Quartierverantwortlichen zu melden. Die Bereiche sind in gereinigtem Zustand „besenrein“ zu übergeben. Der ursprüngliche Zustand ist wieder herzustellen und dem Quartierverantwortlichen mittels Fotos am Handy zu belegen.

Bei nicht ordentlich übergebenem Quartier behält sich die Festleitung entsprechende Maßnahmen vor (nicht Ausfolgen der Siegeszeichen, Einbehalten der Kaution). Bei Beschädigungen im übernommenen Raum und im Quartier haftet der Schadensverursacher, im Zweifel der jeweilige Verein, der den Raum übernommen hat, für die Schadensbehebung.

Die Rücknahme der Räume vom Vereinsverantwortlichen durch den Quartierleiter erfolgt im Zuge einer gemeinsamen Begehung. Die Zeit wird noch bekanntgegeben.


Private Unterkünfte

Gasthof Franz Schabschneider
Hauptstraße 10, 3040 Raipoltenbach
Tel.: +43 2772 52947
gasthof@schabschneider.com

Pension Villa Berging
Berging 1, 3040 Berging
Tel.: +43 2772 52176
pro-bio@gmx.at

Korosec Anna
Rothenbucherhöhe 8, 3051 Rothenbucherhöhe
Tel.: +43 676 9507085
koros@aon.at

Das Steinberger
Hauptstraße 28, 3033 Altlengbach
Tel.: +43 2774 2289
reservierung@hotel-steinberger.at